Kindergartenordnung

Nachfolgend finden Sie übersichtlich unsere Kindergartenordnung.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Erzieherinnen oder ans Sekretariat.

  • Zur Pädagogik

    Unser Kindergarten arbeitet, wie die Freien Waldorfschulen, auf der Grundlage der Menschenkunde Rudolf Steiners.

    Das Kind lebt sich in den ersten sieben Jahren voll Vertrauen in die Welt der Erwachsenen ein. Alle Eindrücke gehen durch die Tore der Sinne – vom Kinde ungeprüft – tief ins Innere hinein. Dies braucht einen entsprechend beschützten Raum, in dem ganz bewusst eine kindgemäße Erlebnis- und Sinnespflege stattfindet. Vorgänge des alltäglichen Lebens werden so ausgeführt, dass sie für das Kind erlebbar, durchschaubar und nachahmbar sind, was für eine bis ins Leibliche hineingehende gesunde Entwicklung unbedingt notwendig ist.

    Die Pflege von Rhythmus und Wiederholung im Kindergartenalltag schafft Gewohnheiten, wirkt tief in die Willensorganisation ein und gibt den Kindern, besonders in der heutigen Zeit, Lebenssicherheit und Vertrauen. Das Miterleben des jahreszeitlichen Rhythmus in der Natur ebenso wie das Vorbereiten, Gestalten und Erleben der christlichen Festeszeiten vermittelt den Kindern die Geborgenheit in einer göttlichen Ordnung.

    Das Ziel einer Erziehung im Sinne der Waldorfpädagogik ist, die freie und natürliche Entfaltung des kindlichen Wesens zu unterstützen und es in seiner noch traumhaften Bewusstseinshaltung zu lassen; sie überlässt das Kind nicht sich selbst, sondern gibt ihm Halt durch das Vorbild der Erziehenden und durch klare Strukturen.

    Durch die Gestaltung unseres Kindergartens mit warmen Farbtönen und Naturmaterialien wollen wir ein Gefühl von Geborgenheit erwecken. Wir entscheiden uns bewusst gegen künstliche Bilder, Töne und Materialien. Vor synthetischen und oberflächlichen Eindrücken möchten wir das Kind gerne schützen. In einer solchen Atmosphäre können die Kinder zu sich finden, ihre eigenen Schätze entdecken und ihre individuellen kreativen Fähigkeiten entfalten.

    In unserer schnelllebigen, technisierten und von Medien geprägten Welt droht das schöpferische Spiel verloren zu gehen. Deshalb möchten wir Hüter dieses Spieles unserer Kinder sein. Die bildhafte Sprache und die Qualität eines Spielzeuges beeinflussen besonders intensiv unseren pädagogischen Alltag. Spielsachen sollten kind- und naturgemäß, durchschaubar und Phantasie anregend sein.

    Die Ernährung greift in die elementaren Grundlagen des Menschen ein. Wir bereiten täglich aus qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln ein gemeinsames zweites Frühstück zu.

    Die Kleidung der Kinder sollte warm, bequem und natürlich sein, um eine gesunde Entwicklung auch im Bewegungs- und Schaffensdrang nicht unnötig zu hemmen. Wechselkleidung ist nötig, Kopfbedeckung unerlässlich.

  • Zum Selbstverständnis

    Voraussetzung für eine fruchtbare Kindergartenarbeit ist das partnerschaftliche Zusammenwirken von Eltern und Erzieher/innen. Konkrete Mithilfe und gedankliche Unterstützung des Einzelnen sind ein tragendes und notwendiges Element für das Gedeihen des Kindergartens und stärken den gemeinschaftsbildenden Geist.


    Unsere Erzieherinnen bieten in regelmäßigen Abständen Elternabende, Entwicklungsgespräche und auch Hausbesuche an, die den Sinn haben, einen gemeinsamen pädagogischen Blick auf das Wesen des Kindes zu werfen und seinem Wohl zu dienen.
    Außerdem können Eltern Vortragsabende und Arbeitskreise sowohl im Kindergarten als auch in der Schule besuchen, die ein Kennenlernen und Vertiefen der waldorfpädagogischen Grundlagen ermöglichen.

  • Elternvertreter

    Die Elternvertreter (zwei pro Gruppe) werden zu Beginn des Kindergartenjahres gewählt und haben die Aufgabe, die erzieherische Tätigkeit begleitend und organisatorisch zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung, Elternhaus und Träger zu fördern. Sie treffen sich regelmäßig nach Absprache zum Austausch in den Elternvertretersitzungen.

    Unser Kindergarten hat keinen eigenen Vorstand. Wirtschaftlicher und rechtlicher Träger ist der Waldorfschulverein Zollernalb e. V.

    Finanzfragen werden mit dem Vorstand über das delegierte Vorstandsmitglied geklärt.

  • Anmeldung

    Die Anmeldung eines Kindes erfolgt schriftlich gegenüber dem Trägerverein.
    Vor der Aufnahme findet ein Gespräch statt zwischen Eltern und Erzieher/innen.
    Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Kindergartenkollegium.

  • Aufnahme

    Für eine Aufnahme benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.
    Die Aufnahme Ihres Kindes in den Kindergarten gilt nicht als Anmeldung in die Waldorfschule.

  • Elternbeitrag

    Die Kindergartenbeiträge setzen sich zusammen aus den für Balingen geltenden ortsüblichen Kindergartenbeiträgen für die Verlängerte Öffnungszeit bzw. die Ganztagesbetreuung und einem von der Vorstandschaft festgelegten Trägerbeitrag.
    Für die Höhe ist die jeweils geltende „Beitragsordnung Kindergarten“ maßgebend.

    Grundsätzlich ist für das ganze Kindergartenjahr der Beitrag je angefangenen Monat in voller Höhe zu entrichten. Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 01. August und endet am 31. Juli.
    Die Beiträge sind zum 5. jeden Monats fällig. Eine Einzugsermächtigung kann formlos erteilt werden.

  • Probezeit

    Die ersten 6 Monate des Kindergartenbesuches sind als Probezeit vereinbart. Die Probezeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Über das Bestehen der Probezeit entscheidet das Kindergartenkollegium. In dieser Zeit kann das Aufnahmeverhältnis von beiden Seiten mit 14-tägiger Kündigungsfrist gekündigt werden.

  • Abmeldung

    Nach der Probezeit kann der Vertrag gegenseitig mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Ein solcher Kündigungsgrund ist insbesondere dann gegeben, wenn alle den Erzieherinnen im entsprechenden Fall möglich erscheinenden Erziehungsmaßnahmen ergebnislos waren.
    Die Abmeldung erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem WALDORFSCHULVEREIN ZOLLERNALB e.V.

    Bei Schuleintritt in die Freie Waldorfschule Balingen entfällt eine Kündigung.

    Jede Kündigung ist schriftlich zu erklären.

  • Öffnungszeiten

    Der Kindergarten ist in vier Gruppen von Montag bis Freitag von 7:15 Uhr bis
    13:15 Uhr geöffnet.

    Von Montag bis Freitag gibt es zusätzlich eine Nachmittagsbetreuung
    von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr.

  • Abholzeiten

    Die Kinder sollten frühestens um 12:00 Uhr, spätestens zum Ende der Betreuungszeit der einzelnen Gruppen abgeholt werden (Öffnungszeiten siehe oben).

    Sollte jemand anderes als der/die Erziehungsberechtigte das Kind abholen, muss eine schriftliche Nachricht vorliegen (Vordrucke liegen aus).

  • Krankheiten, Unfälle und Fehlzeiten
    • Die Kinder sind unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch des Kindergartens stehen. Dazu gehören sowohl der direkte Weg zum Kindergarten als auch der direkte Heimweg.
    • Bei Krankheit eines Kindes tritt unser Merkblatt „Das kranke Kind und der Kindergartenbesuch“ in Kraft.
    • In Krankheitsfällen und bei Fernbleiben der Kinder aus anderen Gründen bitten wir um telefonische Nachricht.
    • Infektionskrankheiten und Läusebefall sind dem Kindergarten unverzüglich mitzuteilen. Siehe hierzu das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte“ gem. § 34 Abs.5, S.2 Infektionsschutzgesetz (IFSG).
  • Sprechzeiten

    Das Kindergartenbüro ist an den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7:30 – 11:30 Uhr besetzt.

    Die Erzieherinnen stehen Ihnen nach Absprache außerhalb der Kindergartenzeit für Gespräche zur Verfügung.

    Elternsprechzeiten werden individuell vereinbart.

  • Elternabende / Pädagogische Veranstaltungen

    Der Besuch von Elternabenden und anderen pädagogischen Veranstaltungen, die vom Kindergarten angeboten werden, wird im Interesse des Kindes als verpflichtend angesehen. Die Termine entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Veranstaltungsblatt und den Elternbriefen. Im Falle einer Verhinderung bitten wir um eine Entschuldigung im Voraus.

  • Aktive Elternmitarbeit

    Ein wichtiger Bestandteil unseres pädagogischen Konzepts sowie eine finanzielle Notwendigkeit ist die Mithilfe der Eltern bei anfallenden Arbeiten in Haus und Garten und bei Veranstaltungen. Diese Form der Mitarbeit ist für alle Eltern verpflichtend. Dazu gehören zum Beispiel: 1 – 2 Mal im Jahr Putzen der Räumlichkeiten, Gartentage, Renovierungsarbeiten und die Pflege der wöchentlich anfallenden Wäsche jeder einzelnen Gruppe im Wechsel mit anderen Elternhäusern. Der Putzplan wird vorher festgelegt und hängt aus. Der Putzschlüssel/Transponder muss im Kindergartenbüro abgeholt werden. Wer an seinem festgelegten Termin nicht kommen kann, muss selbständig mit einem anderen Elternteil tauschen.

    Auch wird bei gemeinsamen Veranstaltungen und Festen (Martinimarkt, Sommerfest, Erlebnistag) die Mithilfe vieler Eltern benötigt.

  • Schließtage

    Der Kindergarten hat innerhalb der Schulferien 26 Schließtage plus 2 Fortbildungstage des Kollegiums. An den anderen Tagen findet nach verbindlichen Bedarfsabfragen in Blöcken Ferienbetreuung statt.